AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma

Road Stars Bildungscollege GmbH

gültig ab dem 01.02.2023

§ 1 Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil eines jeden zwischen xxx und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages, wobei der Auftraggeber mit AG und xxx mit AN bezeichnet sind. Der Vertrag bedarf der Schriftform. Er kommt durch ein schriftliches Angebot seitens xxx und die schriftliche Annahmeerklärung durch den AG zustande. Enthält die schriftliche Annahmeerklärung des AGs eigene AGB, so ist das Angebot von xxx abgelehnt und die Annahmeerklärung des AGs mit seinen AGB beinhaltet ein Angebot des Auftraggebers. Reagiert xxxT darauf nicht, ist das Angebot des AGs nicht angenommen. Das Schweigen auf Seiten xxx gilt nicht als schlüssige Annahme. Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen ebenfalls der Schriftform.

§ 2 Leistungen durch AN

2.1 Der AN ist verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft, gültiger Rechtsvorschriften und Technik bei Vertragsschluss zu erbringen.

  1. Im Falle der Ausrichtung von Bildungsmaßnahmen erfolgt die Leistungsbeschreibung in Gestalt einer Maßnahmenbeschreibung.
  1. Sind Vertragsgegenstand die Beratung oder die Erstellung von Dokumenten oder Vorträgen, so haben diese Leistungen auf dem letzten rechtlichen und wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Leistung zu beruhen. Der AN haftet jedoch nicht für den Eintritt des vom AG beabsichtigten Erfolges.
  1. Sind Vertragsgegenstand die Schulung und das Coaching von Mitarbeitern des AGs so ist der AN verpflichtet, sowohl fachlich als auch didaktisch befähigte und erfahrene Lehrpersonen einzusetzen und somit eine hohe Schulungsqualität zu gewährleisten.

2.2 Der AN und der AG benennen für die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes jeweils eine Ansprechperson, die verbindliche Absprachen treffen darf. Diese sind nur verbindlich, wenn sie von der Ansprechperson schriftlich vorgenommen oder bestätigt wurden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des AG

3.1 Der AG ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der für die Ausführung des Auftrages vor Ort erforderlichen technischen und räumlichen Voraussetzungen.

3.2 Sofern der AN dem AG Entwürfe, Kalkulationen oder Konzepte vorlegt, werden diese von dem AG gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie nicht unverzüglich nach Prüfung moniert werden, verwirkt der AG eventuell daraus resultierende Ansprüche.

§ 4 Änderung der Leistung

4.1 Der AG kann bis zur Abnahme oder des in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Zeitpunktes schriftlich die Änderung der festgelegten Anforderungen an die Leistungen gegen eine zu vereinbarende Vergütung verlangen.

4.2 Beeinflusst die Änderung einer Leistung vertragliche Regelungen, z. B. Preis, Ausführungsfristen, Abnahme, wird unverzüglich die durch die Änderung bedingte Anpassung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung entstehender Mehr- oder Minderaufwendungen vereinbart. Der AG kann verlangen, dass die von der Leistungsänderung betroffenen Arbeiten bis zur Anpassung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung entsprechend der geänderten Leistung und Gegenleistung unterbrochen werden. Etwaige Verzögerungen, sowie Umsatzausfall beim AN gehen zu Lasten des AG.

§ 5 Urheberrechte

AN überträgt dem AG im Falle der Herstellung von selbst zu nutzendem Material das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung für eigene Belange. Sofern im Rahmen der Schulung Materialien (Auswertungen, Planungsunterlagen etc.) eingesetzt oder entwickelt werden, bleiben sowohl die Eigentums- als auch Urheberrechte ausschließlich beim AN.

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlung durch den AG erfolgt nach Rechnungserhalt innerhalb von 8 Tagen ohne Abzüge.

6.2 Der AG ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, sie sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

§ 7 Verzug

7.1 Der AN kommt mit seinen Leistungen in Verzug, wenn er die vertraglich vereinbarten Ausführungszeiten nicht einhält und schriftlich in Verzug gesetzt wurde, soweit der Verzug durch den AN zu vertreten ist.

7.2 Sofern der AG die bereits erbrachten Leistungen nicht nutzen kann, teilt er dem AN unverzüglich die Gründe schriftlich mit. Die Verzugsfolgen für die bereits erbrachten Leistungen beginnen frühestens am Tage nach Zugang der Mitteilung beim AN.

7.3 Die Geltendmachung eines Verzugsschadens wird ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Der AN gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen entsprechen. Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf Forderungen des AGs zur Ausführung der vertraglichen Leistungen zurückzuführen, so ist der AN von der Gewährleistung für diese Mängel frei.

8.2 Mängel, die in der Abnahmeerklärung festgehalten wurden und Gewährleistungsmängel, die der AG vor Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend macht, werden vom AN auf seine Kosten beseitigt. Weist der AN nach, dass Gewährleistungsmängel nicht vorgelegen haben, kann er die Erstattung des Aufwandes für die aufgrund der Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen nach den allgemein von ihr angewandten Vergütungssätzen verlangen.

8.3 Macht der AG Mängel geltend, teilt er dem AN mit, wie sich die Mängel bemerkbar machen; dabei müssen die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Unterlagen für die Mängelbeseitigung zur Einsichtnahme oder auf Anforderung zur Verfügung stehen. Benötigt der AN weitere Unterlagen, hat der AG diese Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der AN haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Höhe des Schadensersatzes wird auf maximal EURO 50.000,00 begrenzt. Sind Vertragsgegenstand die Schulung und das Coaching von Mitarbeitern des AGs, so ist die Höhe des Schadensersatzes auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.

§ 10 Subunternehmer

Es ist AN grundsätzlich gestattet, die vereinbarten Leistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen, soweit diese den gesetzlichen und fachlichen Vorgaben entsprechen.

§ 11 Geheimhaltung

11.1 Die Parteien werden die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen oder Unterlagen der jeweilig anderen Seite, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, während der Dauer der Geschäftsbeziehungen und nach deren Beendigung geheim halten.

11.2. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzes fallen. Die Parteien werden ihr Personal und von ihnen beauftragte Dritte entsprechend unterweisen und zur Einhaltung der Vereinbarung schriftlich verpflichten. Personen- und systembezogene Daten können von den Parteien gespeichert und verarbeitet werden. Sie dürfen Dritten jedoch nicht zugänglich gemacht werden. Im Übrigen gilt das Bundesdatenschutzgesetz.

11.3. Die Erwähnung oder die Werbung mit dem Namen der Firma des AGs in Veröffentlichungen erlaubt. Dies gilt insbesondere für Referenz- und Kundenlisten sowie Werbematerialien in gedruckter oder elektronischer Form.

§ 12 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Auftrags mit den im Rahmen dieser Beauftragung eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers kein direktes oder indirektes Beschäftigungsverhältnis einzugehen, auch nicht aushilfsweise, dessen Eingehung zu versprechen oder ein Beschäftigungsverhältnis mit Dritten zu vermitteln oder zu versprechen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen des Auftraggebers. Für den Fall der Verletzung dieser Regelungsabsprache ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000 für jeden Einzelfall vereinbart.

§ 13 Gerichtsstand, geltendes Recht und Kontakt

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.
13.3 Kontakt:
Road Stars Bildungscollege GmbH
Oldenburger Allee 9
30659 Hannover

Vertren durch:
Geschäftsführer: Ariel Spivack

Telefon: +49 (0)511 54 68 90 60
E-Mail: info(at)rs-bc.de