Fahrlehrerfortbildung
Die “Fahrlehrerfortbildungspflicht” ist eine rechtliche Verpflichtung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in Deutschland, sich regelmäßig weiterzubilden, um ihre Kompetenzen zu aktualisieren und zu erweitern. Diese Verpflichtung ist im Fahrlehrergesetz festgelegt und soll sicherstellen, dass Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer immer auf dem neuesten Stand in Bezug auf Verkehrsregeln, Fahrzeugtechnik und pädagogische Methoden sind.
Konkret bedeutet dies, dass Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens einmal an einer Fortbildung teilnehmen müssen. Die Teilnahme an Fortbildungen wird durch eine Bescheinigung des Veranstalters dokumentiert und muss bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Fortbildung kann dabei nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance sein, um sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Mit gezielter Fortbildung können Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer ihre Fähigkeiten verbessern und somit auch ihren Fahrschülern einen noch besseren Unterricht bieten.
Das Road Stars Bildungscollege ist eine Einrichtung, die speziell auf die Fortbildung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern spezialisiert ist. Dabei wird nicht nur Wert auf die Vermittlung von theoretischem Wissen gelegt, sondern auch auf eine praxisnahe Umsetzung
und den Austausch mit anderen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern. Fortbildungen können dort auch zu einem besonderen Erlebnis werden, wenn sie beispielsweise mit einem Event oder einem Workshop verbunden werden. So kann das Lernen auch Spaß machen und für alle Beteiligten zu einem bereichernden Erlebnis werden.
Fortbildung gem. §53 FahrlG
Ausbildungsfahrlehrer gem. §16 FahrlG
Nachwuchs für die eigene Fahrschule wird oft gesucht. Das Team mit kompetenten Kollegen zu verstärken, ist oft geäußerter Wunsch vieler Fahrschulinhaber.
Ein längerer, jedoch sicherer Weg Anwärter und damit zukünftige Verstärkung zu gewinnen, ist Interessierte zu informieren und in der praktischen Ausbildung selbst anzulernen. Um Wissen qualifiziert weiter geben zu dürfen, ist der Abschluss eines 5- tägigen Weiterbildungskurses gem. §16 FahrlG vorgeschrieben.
Wir freuen uns auf Deinen Eintritt in den Bereich der Fahrlehrerausbilder.
BWL Seminar gem. §2a FahrlGDV
Die Anzahl der Fahrschulen liegt deutschlandweit bei ca. 9000. Möchtest auch Du diesen Weg einschlagen, verlangt die zuständige Behörde einen Nachweis über Deine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Um diese zu vermitteln, bieten wir Dir das betriebswirtschaftliche Seminar gem. §2a FahrlG2018DV an.
Starte auf sicheren Füßen in Deine selbstbestimmte Zukunft.
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gem. § 53 FahrlG
Auch beim Lehren des eigenen Nachwuchses kommt es vor, dass die Anwärter Neuigkeiten aus der Ausbildung der Fahrlehrerausbildungsstätte mitbringen. Damit Du vorbereitet bist und mit den aktuellen Inhalten, Zahlen, Daten und Fakten bereits vertraut bist, bieten wir Dir hier die Fortbildung für den Ausbildungsfahrlehrer*in an.
Diese Fortbildung ist vorgeschrieben gem. §16 FahrlG.