Beschleunigte Grundqualifikation

Was ist die beschleunigte Grundqualifikation?

In Deutschland benötigen Berufskraftfahrer, die seit dem 10. September 2009 ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E,  D, DE, C1, C1E, C oder CE erworben haben und gewerblich Personen oder Güter transportieren möchten, eine beschleunigte Grundqualifikation gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Diese Regelung gilt auch für Berufskraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben haben und die ihre Tätigkeit nach dem 10. September 2014 aufgenommen haben oder wieder aufnehmen.

Wie funktioniert das Ganze?

Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst einen Lehrgang von 140 Stunden, der innerhalb von fünf Jahren nach Erhalt der Fahrerlaubnis absolviert werden muss. Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Verkehrssicherheit, Sozialvorschriften, Umweltschutz und rationelle Fahrweise. Nach erfolgreichem Abschluss der Grundqualifikation erhalten die Berufskraftfahrer eine Bescheinigung, die sie bei Kontrollen vorzeigen müssen.

Im Anschluss an die Unterrichtsstunden erfolgt eine Prüfung bei der IHK. Um diese mit Erfolg abschließen zu können, ist eine fundierte Ausbildung in guter Lernatmosphäre wichtig.