Führerscheinklasse A (Mottoradführerschein)
Ausbildung zum Führerschein der Klasse A für Motorräder in Hannover
Klasse A Führerschein: Fahrzeuge, die mit dieser Klasse gefahren werden dürfen
Fahrzeuge, die mit einer Klasse A Führerschein geführt werden dürfen, umfassen Krafträder (einschließlich Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW inbegriffen.
Die Theorieausbildung
Die Anzahl der Theoriestunden für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist gesetzlich geregelt. Diese beinhalten den Grundstoff, der allgemeines Wissen und Verkehrsregeln für alle Fahrerlaubnisklassen abdeckt, sowie den klassenspezifischen Stoff, der spezielles Wissen für die jeweilige Klasse beinhaltet. Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen à 90 Minuten erforderlich. Wenn man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und eine Erweiterung beantragt, sind 6 Lektionen à 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen für den klassenspezifischen Zusatzstoff variiert je nach gewählter Fahrerlaubnisklasse.
Für die Klasse A gelten folgende Vorgaben
- 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
- 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
- Wenn du die Fahrerlaubnis der Klasse A2 länger als zwei Jahre besitzt, musst du kein Theorieunterricht absolvieren.
- Wenn du schon mindestens zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2 besitzt, darfst du die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren beginnen (Stufenausbildung).
Praktische Ausbildung / Fahrstunden für den Führerschein
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Anzahl der Übungsstunden beim Autofahren. Es liegt in der Verantwortung des Fahrlehrers, sicherzustellen, dass der Fahrschüler eine sichere, verantwortungsvolle und umweltfreundliche Fahrweise erlernt, abhängig von seinen individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen.
Die Anzahl der Sonderfahrten, die erforderlich sind, um die Fahrausbildung abzuschließen, ist jedoch gesetzlich festgelegt. Diese Sonderfahrten dürfen erst begonnen werden, wenn der Fahrschüler in den Übungsstunden eine sichere Fahrweise erlernt und auch schwierigen Verkehrssituationen gewachsen ist.
Um den Fortschritt des Fahrschülers zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen, gibt es die Ausbildungsdiagramm-Karte.
Dank der Ausbildungsdiagramm-Karte hat der Fahrschüler die Möglichkeit, seinen Fortschritt bei der praktischen Ausbildung jederzeit einzusehen und nachzuvollziehen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
- Bei Vorhandensein einer Fahrerlaubnisklasse, eine Kopie des Führerscheins
Zusätzliche Information
Die Fahrerlaubnisklasse beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM.