Ausbildung zum Führerschein der Klasse A für Motorräder in Hannover

Wenn du in Hannover eine Ausbildung für den Führerschein der Klasse A machen möchtest, dann bereitet dich diese auf das Fahren von schweren Krafträdern, einschließlich Zweirädern mit und ohne Beiwagen, vor. Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du alle zwei- und dreirädrigen Krafträder unabhängig von ihrer Leistung und ihrem Gewicht fahren, ohne Einschränkungen. Wenn du zum ersten Mal die Fahrerlaubnis der Klasse A erwerben möchtest, musst du mindestens 23,5 Jahre alt sein. Das bedeutet, dass du genau 6 Monate vor deinem 24. Geburtstag mit der Ausbildung beginnen kannst. Du kannst die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor deinem 24. Geburtstag ablegen. Wenn du bereits mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 bist, kannst du deine Fahrausbildung schon mit 19,5 Jahren beginnen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Stufenausbildung. Benötigte Unterlagen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt

Klasse A Führerschein: Fahrzeuge, die mit dieser Klasse gefahren werden dürfen

Fahrzeuge, die mit einer Klasse A Führerschein geführt werden dürfen, umfassen Krafträder (einschließlich Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW inbegriffen.

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist gesetzlich geregelt. Diese beinhalten den Grundstoff, der allgemeines Wissen und Verkehrsregeln für alle Fahrerlaubnisklassen abdeckt, sowie den klassenspezifischen Stoff, der spezielles Wissen für die jeweilige Klasse beinhaltet. Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen à 90 Minuten erforderlich. Wenn man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und eine Erweiterung beantragt, sind 6 Lektionen à 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen für den klassenspezifischen Zusatzstoff variiert je nach gewählter Fahrerlaubnisklasse.

Für die Klasse A gelten folgende Vorgaben

  • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
  • Wenn du die Fahrerlaubnis der Klasse A2 länger als zwei Jahre besitzt, musst du kein Theorieunterricht absolvieren.
  • Wenn du schon mindestens zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2 besitzt, darfst du die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren beginnen (Stufenausbildung).

Praktische Ausbildung / Fahrstunden für den Führerschein

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Anzahl der Übungsstunden beim Autofahren. Es liegt in der Verantwortung des Fahrlehrers, sicherzustellen, dass der Fahrschüler eine sichere, verantwortungsvolle und umweltfreundliche Fahrweise erlernt, abhängig von seinen individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen.

Die Anzahl der Sonderfahrten, die erforderlich sind, um die Fahrausbildung abzuschließen, ist jedoch gesetzlich festgelegt. Diese Sonderfahrten dürfen erst begonnen werden, wenn der Fahrschüler in den Übungsstunden eine sichere Fahrweise erlernt und auch schwierigen Verkehrssituationen gewachsen ist.

Um den Fortschritt des Fahrschülers zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen, gibt es die Ausbildungsdiagramm-Karte.

Dank der Ausbildungsdiagramm-Karte hat der Fahrschüler die Möglichkeit, seinen Fortschritt bei der praktischen Ausbildung jederzeit einzusehen und nachzuvollziehen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
  • Bei Vorhandensein einer Fahrerlaubnisklasse, eine Kopie des Führerscheins

Zusätzliche Information

Die Fahrerlaubnisklasse beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM.