Ausbildung zum Führerschein der Klasse A1 für Motorräder in Hannover

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A1 ist keine Vorklasse erforderlich, das bedeutet, dass du keine Vorbedingungen erfüllen musst, um mit der Ausbildung zu beginnen. Du kannst also mit 15,5 Jahren anfangen, den Führerschein der Klasse A1 zu machen.

Wenn du die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt hast, kannst du drei Monate vor deinem 16. Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Ein Monat vor deinem 16. Geburtstag kannst du dann die praktische Prüfung ablegen. Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst du die Fahrerlaubnis der Klasse A1 und kannst Motorräder der Klasse A1 fahren.

Der Vorteil der Fahrerlaubnisklasse A1 ist, dass du bereits mit 16 Jahren Motorräder fahren darfst, die bis zu 125 ccm Hubraum haben und eine Leistung von maximal 11 kW (15 PS) haben. Außerdem läuft mit dem Erhalt der Klasse A1 bereits die Probezeit an, bzw. der Grundstein für die Motorrad-Stufenausbildung ist gelegt. Das bedeutet, dass du bereits während der Fahrausbildung wichtige Erfahrungen sammeln und dich auf die höheren Führerscheinklassen vorbereiten kannst.

Klasse A1 Führerschein: Fahrzeuge, die mit dieser Klasse gefahren werden dürfen

  • Krafträder mit:
    Hubraum max. 125 cm³
    Leistung max. 11 kW
    Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Räder mit:
    Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
    Leistung max. 15 kW

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden, die erforderlich sind, um eine Fahrerlaubnis zu erlangen, wird durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Diese Stunden werden in zwei Kategorien unterteilt: Grundstoff und klassenspezifischer Stoff. Der Grundstoff umfasst allgemeines Grundwissen sowie Verkehrsregeln, die für alle Fahrerlaubnisklassen relevant sind. Der klassenspezifische Stoff bezieht sich auf spezifisches Wissen, das für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist. Wenn man zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erlangt, sind 12 Lektionen à 90 Minuten notwendig. Wenn man eine Erweiterung vornimmt (dh. bereits eine Fahrerlaubnis besitzt), sind es nur 6 Lektionen à 90 Minuten. Die Anzahl der Lektionen für den klassenspezifischen Zusatzstoff variiert je nach Fahrerlaubnisklasse.

Für die Klasse A1 gelten folgende Vorgaben

  • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Praktische Ausbildung / Fahrstunden für den Führerschein

Es gibt keine festgelegte Anzahl an Übungsstunden, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Stattdessen liegt es im Ermessen des Fahrlehrers, sicherzustellen, dass du sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kannst. Dies hängt von deinen individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen ab.

Sobald du während der Übungsstunden bewiesen hast, dass du bereit bist, im schnelleren Verkehr und in schwierigen Verkehrssituationen zu fahren, wirst du in die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten einbezogen.

Du wirst immer den Fortschritt deiner Ausbildung kennen und nachverfolgen können, da unsere Fahrlehrer ein Ausbildungsdiagramm verwenden. Weitere Informationen findest du hier in diesem Link zur Ausbildungsdiagramm-Karte.

Dank der Ausbildungsdiagramm-Karte hat der Fahrschüler die Möglichkeit, seinen Fortschritt bei der praktischen Ausbildung jederzeit einzusehen und nachzuvollziehen

  • Biometrisches Passbild (aktuell)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
  • Bei Vorhandensein einer Fahrerlaubnisklasse, eine Kopie des Führerscheins

Zusätzliche Information

Wenn man erstmalig einen Führerschein erlangt, wird dieser als “Führerschein auf Probe” erteilt. Die Probezeit für diesen Führerschein beträgt 2 Jahre. Die Fahrerlaubnisklasse für den Ersterwerb schließt auch die Klasse AM mit ein.