Ausbildung zum Führerschein der Klasse A2 für Motorräder in Hannover

Wenn die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse A2 erfolgreich abgeschlossen wurde, hat man die Berechtigung, “mittelschwere” Krafträder und Zweiräder mit Beiwagen zu fahren, was typischerweise eine “125er” beinhaltet. Es ist möglich, mit 17,5 Jahren mit der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B zu beginnen, genau 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden, und die praktische Prüfung einen Monat zuvor. Im Gegensatz zu anderen Führerscheinklassen ist für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A2 keine Vorklasse erforderlich.

Klasse A2 Führerschein: Fahrzeuge, die mit dieser Klasse gefahren werden dürfen

Diese Definition bezieht sich auf motorisierte Zweiräder, einschließlich solcher mit einem Beiwagen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einen Hubraum von mehr als 50 cm³ aufweisen. Diese Zweiräder dürfen eine maximale Leistung von 35 kW (48 PS) haben, und das Verhältnis zwischen der Leistung und dem Gewicht des Fahrzeugs darf höchstens 0,2 kW/kg betragen.

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden, die für den Erhalt einer Fahrerlaubnis erforderlich sind, sind durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt. Dabei ist der Lehrstoff in den allgemeinen Grundstoff, der für alle Klassen gilt und das Verkehrsrecht sowie das allgemeine Wissen umfasst, und den klassenspezifischen Stoff, der spezifisches Wissen für jede Klasse vermittelt, unterteilt. Wenn man zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, sind 12 Theorielektionen von jeweils 90 Minuten erforderlich. Wenn man bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und diese um eine weitere Klasse erweitern möchte, reichen 6 Lektionen à 90 Minuten aus. Die Anzahl der Lektionen für den klassenspezifischen Zusatzstoff hängt von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Für die Klasse A2 gelten folgende Vorgaben

  • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Wenn jemand die Fahrerlaubnisklasse A2 seit mehr als zwei Jahren besitzt, ist es nicht erforderlich, Theorieunterrichte zu absolvieren, um die Fahrerlaubnisklasse A zu erwerben.

Praktische Ausbildung / Fahrstunden für den Führerschein

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Anzahl der Übungsstunden, die man benötigt, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Der Fahrlehrer muss jedoch sicherstellen, dass der Fahrschüler in der Lage ist, sicher, verantwortungsbewusst und umweltbewusst zu fahren, basierend auf dessen individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen. Sobald der Fahrschüler in den Übungsstunden bewiesen hat, dass er bereit ist, im schnelleren Verkehr und in schwierigen Verkehrssituationen zu fahren, können die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten beginnen. Der Fortschritt des Fahrschülers wird durch eine Ausbildungsdiagramm-Karte verfolgt, sodass er jederzeit den Ausbildungsstand nachvollziehen kann. Hierbei gibt es kein konkretes Beispiel zu verlinken, da es sich um eine hypothetische Karte handelt.

Dank der Ausbildungsdiagramm-Karte hat der Fahrschüler die Möglichkeit, seinen Fortschritt bei der praktischen Ausbildung jederzeit einzusehen und nachzuvollziehen

  • Biometrisches Passbild (aktuell)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
  • Bei Vorhandensein einer Fahrerlaubnisklasse, eine Kopie des Führerscheins

Zusätzliche Information

Bei der Ersterteilung des Führerscheins wird dieser in der Regel auf Probe erteilt, was bedeutet, dass eine Probezeit von 2 Jahren gilt.