Ausbildung zum Führerschein der Klasse B (PKW/Auto) in Hannover

Regulär darf mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17,5 Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag.

Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse betragen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.

Klasse B Führerschein: Fahrzeuge, die mit dieser Klasse gefahren werden dürfen

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse betragen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.

Die Theorieausbildung

Wenn du dich dafür entscheidest, den Führerschein zu machen, musst du bestimmte Schritte unternehmen, um dich auf die theoretische Prüfung vorzubereiten. Einer dieser Schritte ist der Besuch von Unterrichten, die dir das notwendige Wissen vermitteln, um sicher und verantwortungsvoll auf der Straße zu fahren. In Deutschland gibt es einen festgelegten Lehrplan, der sicherstellt, dass alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler das gleiche Wissen erwerben.

Für den Erwerb der Führerscheinklasse B müssen insgesamt 14 Unterrichte besucht werden. Davon sind 12 Unterrichte sogenannte Grundstoff-Unterrichte, die sich mit allgemeinen Themen rund um das Fahren befassen. Diese Unterrichte dauern jeweils 90 Minuten und vermitteln dir beispielsweise Kenntnisse über Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Vorfahrtsregelungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrphysik und Verhalten in besonderen Verkehrssituationen.

Die restlichen beiden Unterrichte sind klassenspezifisch und werden speziell auf die Führerscheinklasse B zugeschnitten. Auch sie dauern jeweils 90 Minuten und behandeln Themen wie Fahrzeugtechnik, Wartung und Pflege, Umweltschutz und Fahrsicherheitssysteme.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, die der Führerscheinklasse B entspricht (z.B. Klasse L oder M), musst du nur noch sechs Grundstoff-Unterrichte besuchen. Das liegt daran, dass einige der Themen, die in den Grundstoff-Unterrichten behandelt werden, bereits in der Ausbildung für deine frühere Fahrerlaubnis vermittelt wurden.

Es ist wichtig, dass du alle Unterrichte besuchst und auch aktiv daran teilnimmst. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass du das notwendige Wissen erworben hast, um die theoretische Prüfung zu bestehen und später im Straßenverkehr sicher zu fahren. Nachdem du alle Unterrichte besucht hast, bekommst du von deiner Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung, die du bei der Anmeldung zur theoretischen Prüfung vorlegen musst.

abdeckt, sowie den klassenspezifischen Stoff, der spezielles Wissen für die jeweilige Klasse beinhaltet. Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen à 90 Minuten erforderlich. Wenn man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und eine Erweiterung beantragt, sind 6 Lektionen à 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen für den klassenspezifischen Zusatzstoff variiert je nach gewählter Fahrerlaubnisklasse.

Praktische Ausbildung / Fahrstunden für den Führerschein

Die Anzahl der Übungsstunden ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen das deine Fahrweise sicherer, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Hier spielt deine individuellen Fähigkeit und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle.

Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Deinen Ausbildungsstand wirst du immer Kennen und nachvollziehen können, denn unsere Fahrlehrer arbeiten mit einer Ausbildungsdiagramm Karte mehr hier. Link zu Ausbildungsdiagramm Karte. 

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite). Bei Vorhandensein einer Fahrerlaubnisklasse, eine Kopie des Führerscheins

Zur Antragsstellung beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Führerscheinkopie der Begleitpersonen
  • BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)
       Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister