Ausbildung zur Schlüsselzahl der Klasse B96 in Hannover

Bei der Schlüsselzahl B96 handelt es sich im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne nicht um eine Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Schlüsselzahl als Zusatzeintrag im Führerschein. Die Schlüsselzahl 96 wird auf dem EU-Führerschein in Spalte Nummer 12 bei der Klasse B notiert und somit gilt die Erweiterung in der gesamten EU. Warum dies, bzw. was bedeutet das?

​Viele möchten oder müssen ein Gespann aus PKW und Anhänger ziehen, z.B. wenn es mit dem Wohnwagen in den Urlaub geht, das Pferd im Anhänger auf das Turnier gefahren werden soll oder das Motorrad im Motorradanhänger mitgenommen wird. Alle haben ein gemeinsames Problem. In den seltensten Fällen dürfen diese Gespanne mit der reinen Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden. Doch dafür jetzt extra noch mal in die Fahrschule und die Klasse BE inkl. praktischer Prüfung erwerben? Nein, das geht auch einfacher, nämlich mit der Schlüsselzahl B96.

Durch die Schlüsselzahl B96 wird die maximal zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns oder des Anhängers erhöht. Dadurch entsteht eine Alternative zum klassischen Anhängerführerschein (BE).

Durch die Erweiterung des Führerscheins der Klasse B mit der Schlüsselzahl B96 ist es Autofahrern gestattet, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu fahren. Dadurch erhöht sich das maximal zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, also von Zugfahrzeug und Anhänger, auf höchstens 4.250 kg.

Von dieser Regelung profitieren eben vor allem die Besitzer von größeren Wohnwagen, Pferdeanhängern oder Bootstrailern, denn rund 90 Prozent der vorgenannten Gespanne dürfen damit gefahren werden. Eine Überschreitung des maximal zulässigen Gesamtgewichts ist allerdings bei schweren SUV oder Vans zu erwarten, ebenso bei einem besonders schweren Caravan. Der Führerschein mit B96 reicht dann nicht mehr aus und die Fahrerlaubnisklasse BE wird benötigt.

 

Der Vorteil gegenüber dem Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse BE

Bei B96 sind keine theoretischen oder praktischen Prüfungen und auch keine umfangreiche Fahrschulausbildung erforderlich. Für die Erweiterung des Führerscheins auf B96 ist lediglich eine Fahrerschulung notwendig. Diese dauert laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mindestens sieben Stunden und setzt sich aus 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen sowie 1 Stunde praktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr zusammen. Die Schulung findet in Gruppen statt, wobei sich maximal vier Teilnehmer ein Gespann teilen.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung wird durch den Fahrlehrer bescheinigt. Durch die Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde wird die Schlüsselzahl B96 auf dem Führerschein vermerkt.

​Zum Erwerb der Schlüsselzahl B96 ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. 

Was darf mit der Klasse B96 gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?

  • KFZ der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
  • Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch darf die zulässige Gesamtmaße der Kombination nicht mehr als 4250 kg betragen
  • Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)