Führerscheinklasse C1
Ausbildung zum Führerschein der Klasse C1 (LKW) in Hannover
Die Klasse C1 ist die kleinste LKW-Klasse. Sie dürfen mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.
Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.Zum Erwerb der Fahrerlaubnislasse C1 wird der Vorbesitz der Klasse B gefordert.
Was darf mit der Klasse C1 gefahren werden?
- KFZ, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmaße über 3.500 kg bis aber nicht mehr als 7500 kg und
- Max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Zulässige Gesamtmaße des Anhängers max. 750 kg
Die Theorieausbildung
Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt und in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Sollten Sie eine Erweiterung machen (also schon einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse haben), dann sind es nur 6 Lektionen á 90 Minuten. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.Für die Klasse C1 bedeutet dies:
- 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
- 6 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
Praktische Ausbildung / Fahrstunden für den Führerschein
Die Anzahl der Übungsstunden ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen das deine Fahrweise sicherer, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Hier spielt deine individuellen Fähigkeit und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle.
Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.
Deinen Ausbildungsstand wirst du immer Kennen und nachvollziehen können, denn unsere Fahrlehrer arbeiten mit einer Ausbildungsdiagramm Karte mehr hier. Link zu Ausbildungsdiagramm Karte.
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
- bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Sehtest ist nicht mehr ausreichend !!!)
- Ärztliches Gutachten
Zusätzliche Informationen:
Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, und nach Vollendung des 45. Lebensjahres müssen alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden