Motorradfahren in Hannover ohne Prüfung B196

Wenn Sie einen Autoführerschein der Klasse B besitzen und diesen seit mindestens 5 Jahren haben, können Sie ab sofort in Hannover ein Motorrad der Klasse A1 (125ccm) ohne weitere Prüfung fahren. Hierfür müssen Sie lediglich eine Umschreibung beantragen.

Vorrausetzungen:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins der Klasse B
  • Ausbildung in einer Fahrschule

Vorrausetzungen:

  • 2x Theorieausbildung
  • 2x Motorradunterricht à 180 Minuten
  • 5x Praxisausbildung à 90 Minuten (entspricht 10 Fahrstunden à 45 Minuten)
  • Keine zusätzliche Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich
  • Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie für die Praxisausbildung zum Motorradfahren in Hannover Ihre eigene vollständige Motorradausrüstung mitbringen müssen. Diese Ausrüstung umfasst:

    • Motorradhelm
    • Motorradhandschuhe
    • Eng anliegende Motorradjacke
    • Rückenprotektor (sofern nicht in der Motorradjacke integriert)
    • Motorradhose
    • Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz

    Nur wenn Sie die komplette Motorradausrüstung tragen, können Sie am Motorradunterricht und der Praxisausbildung teilnehmen und die Umschreibung Ihres Führerscheins beantragen, um ein Motorrad der Klasse A1 ohne weitere Prüfung fahren zu dürfen.


    Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen:

    • Das Recht, ohne weitere Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125ccm) fahren zu dürfen, gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
    • Ein Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 gemäß § 15 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist nicht möglich.

    Diese Beschränkungen sind wichtig zu beachten, um eine gültige Fahrerlaubnis zu behalten und mögliche Strafen zu vermeiden.