Fortbildung nach §53

Warum überhaupt Weiterbildung?

Ganz einfach: Weil du verpflichtet bist – und weil du mehr willst.


Alle vier Jahre schreibt das Fahrlehrergesetz (FahrlG § 53) eine dreitägige Weiterbildung vor. Aber Weiterbildung ist mehr als nur Pflicht: Sie bringt dich weiter, gibt dir neue Impulse und zeigt dir Wege, wie du deinen Unterricht noch effektiver gestalten kannst.

Unsere Angebote – kompakt, praxisnah, aktuell

Bei uns bekommst du keine trockenen Vorträge, sondern echten Austausch auf Augenhöhe. Unsere Weiterbildungen verbinden Fachwissen mit Alltagstauglichkeit – und lassen dabei Raum für Diskussion, Reflexion und neue Perspektiven.

· Pflichtweiterbildung gemäß FahrlG § 53 (alle 4 Jahre)

· Spezialmodule für Ausbildungsfahrlehrer*innen

· Fachliche Updates zu Verkehrsrecht, Didaktik & Technik

· Seminare zu Kommunikation, Konfliktlösung & Unterrichtsmethodik

· Workshops zu digitalen Tools im Theorieunterricht

Ob du frisch im Beruf bist oder seit Jahren Erfahrung mitbringst – bei uns findest du die richtige Weiterbildung. Und wenn du dir nicht sicher bist, welche zu dir passt: Wir beraten dich gern.

Mach mehr aus deinem Beruf – bleib in Bewegung

WIR SIND ZERTIFIZIERT AMTLICH GEPRÜFT TOP BEWERTET

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