Damit du in die Ausbildung starten kannst, gelten laut Fahrlehrergesetz folgende Voraussetzungen:
· Du bist mindestens 21 Jahre alt (bei der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis)
· Du besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren
· Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen gleichwertigen Schulabschluss (z. B. Fachhochschulreife oder Abitur)
· Du bist körperlich und geistig geeignet (Nachweis durch ärztliches Gutachten)
· Du bist persönlich geeignet (u. a. einwandfreies Führungszeugnis, möglichst wenig Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg))
Ausbildungsabschnitt 1 – Theoretische Ausbildung min. 9 Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Vollzeitunterricht an unserem anerkannten Ausbildungszentrum. Hier lernst du alles Wichtige: Verkehrsrecht, Technik, Pädagogik, Didaktik, Umweltbewusstsein und Fahrschulpraxis. Du wirst optimal vorbereitet – fachlich und methodisch
Ausbildungsabschnitt 2 – Praktische Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule min. 4,5 Monate
Jetzt geht’s in die Praxis. Du wechselst in eine Ausbildungsfahrschule und wirst dort von erfahrenen Ausbildungsfahrlehrern begleitet. Du gibst eigenen Theorie- und Fahrunterricht – mit wachsender Verantwortung.
· Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich)
im Anschluss an Ausbildungsabschnitt 1
· Fahrpraktische Prüfung
während des Ausbildungsabschnitts 1
· Lehrproben in Theorie und Praxis
nach dem Ausbildungsabschnitt 2 in Deiner Ausbildungsfahrschule
Mit dem Erwerb der Fahrlehrerlaubnisklasse BE hast Du den Grundstein gelegt für die weiterführenden Klassen A, CE und DE.
Wir begleiten dich vom ersten Gespräch bis zur letzten Prüfung – motivierend, menschlich und auf Augenhöhe. Mit einem Team, das weiß, worauf es ankommt.
Laut Fahrlehrergesetz benötigst du für den Start in die Ausbildung:
Mindestalter: 21 Jahre bei der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren
Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertiger Schulabschluss (z. B. Fachhochschulreife oder Abitur)
Körperliche und geistige Eignung (Nachweis durch ärztliches Gutachten)
Persönliche Eignung (einwandfreies Führungszeugnis, möglichst wenige Punkte im Fahreignungsregister)
Wenn du unsicher bist, ob du alle Voraussetzungen erfüllst, unterstützen wir dich gerne bei der Prüfung deiner Eignung.
Der erste Ausbildungsabschnitt dauert mindestens 9 Monate und findet in unserer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte in Vollzeit statt. Inhalte sind Verkehrsrecht, Technik, Pädagogik, Didaktik, Umweltbewusstsein und Fahrschulpraxis. Hier wirst du fachlich und methodisch optimal auf die Praxis vorbereitet.
Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert mindestens 4,5 Monate in einer Ausbildungsfahrschule. Du wirst von erfahrenen Ausbildungsfahrlehrern begleitet, übernimmst eigenen Theorie- und Fahrunterricht und bekommst zunehmend Verantwortung übertragen. Die praktische Ausbildung vermittelt dir das nötige Rüstzeug für den eigenständigen Unterricht.
Die Prüfungen umfassen:
Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) nach Ausbildungsabschnitt 1
Fahrpraktische Prüfung während des Ausbildungsabschnitts 1
Lehrproben in Theorie und Praxis nach Ausbildungsabschnitt 2 in der Ausbildungsfahrschule
Mit der Klasse BE legst du den Grundstein für weiterführende Klassen wie A, CE und DE. Die Ausbildung öffnet den Weg zu zusätzlichen Qualifikationen, Spezialisierungen und Karrierechancen in der Fahrschule
Wir begleiten dich vom ersten Beratungsgespräch bis zur letzten Prüfung – motivierend, menschlich und auf Augenhöhe. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass du optimal vorbereitet bist und alle Schritte der Ausbildung erfolgreich meistern kannst.
Checkliste: Voraussetzungen Fahrlehrerausbildung (PDF)
Ausbildungsablauf Klasse B (PDF)
Infos zu Fördermöglichkeiten (PDF)
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